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Flugzeugfonds
Ab Januar 2009 gilt in Deutschland für Kapitalerträge die Abgeltungssteuer. Gibt es Möglichkeiten die Steuer zu umgehen?
Die Abgeltungssteuer wird zunächst auf alle Einkünfte aus Kapitalerträgen erhoben. Leider fällt auch die
Spekulationsfrist von einem Jahr bei Aktien ersatzlos weg. Damit gibt es nicht mehr viel Luft, um dem Fiskus ein Schnippchen zu schlagen.
Allerdings gibt es noch den einen oder anderen Ausweg. Für Aktien, die vor dem 01.01.2009
angeschafft wurden und die mindestens 1 Jahr gehalten werden, wird nach wie vor bei zukünftiger Veräußerung keine Steuer auf den Veräußerungsgewinn fällig.
Abgeltungssteuer 2009: Begünstigt werden auch Aktienfonds und Immobilienfonds, die vor dem Stichtag Januar 2009 angeschafft wurden. Bei Immobilienfonds bleiben für diesen Fall nach mit 10 jähriger Haltefrist die Kursgewinne steuerfrei. Bei offenen Immobilienfonds sind sowieso häufig zweistellige Anteile an den Erträgen steuerlich begünstigt.
Eine weitere Möglichkeit, die Abgeltungssteuer zu umgehen ist ein Investment in bestimmte geschlossene Fonds. So
sind etwa Schiffsfonds nicht von der Abgeltungssteuer betroffen, ganz im Gegenteil, die Besteuerung nach der Tonnagesteuer bringt den Anlegern nahezu steuerfreie Ausschüttungen.
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